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von Torstenfalkner am 07.09.2021, 14.00 Uhr

Kaution für Ferienwohnung quittieren lassen?

Moin!
Wir wollen einen Kurzurlaub machen und haben uns für eine Ferienwohnung im Rheinland endschieden. Es wird für die Fewo eine kleine Kaution von ein paar Hundert eure verlangt.
Habe schon von schlechten Erfahrungen gelesen. Wie muss ich mir das quittieren lassen, dass ich hinterher keine Probleme habe?
Wer hat eigentlich die Beweispflicht, ich oder der Vermieter (privat)?
Vielen Dank schon mal im Voraus!

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von Bernd Niemeyer am 07.09.2021, 14.44 Uhr
Die Beweislast für die Zahlung der Kaution liegt beim Mieter. Dieser möchte schließlich die bereits bezahlte Kaution vom Vermieter zurückbekommen. Wer etwas einfordert sollte dies immer belegen können! Daher ist es in jedem Fall sinnvoll, sich vom Vermieter einen Beleg über die hinterlegte Mietkaution der Ferienwohnung ausstellen zu lassen. Im Streitfall kann man mit der Quittung die Zahlung nachweisen und die Kaution zurückfordern. Vorausgesetzt die Ferienwohnung wird dem Vermieter wieder in ordnungsgemäßem Zustand übergeben. Bei Schäden an der Mietsache selbst bzw. bei Beschädigung des Inventars darf der Vermieter einen Teil der Kaution bzw. die gesamte Kaution einbehalten, genau dies ist der Sinn für die Hinterlegung der Kaution für eine Mietsache.


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von Wirth am 29.09.2021, 16.11 Uhr
Mit der Überweisung haben Sie den Nachweis der Zahlung.
Bei Barzahlung vor Ort, können Sie sich eine Quittung aushändigen lassen.

Übrigens wird bei Kreditkartenzahlungen gewerblicher Objekte oftmals komplett unbemerkt ein durchaus höherer Betrag als "Rücklage" gebucht.
Eine Kaution ist immer ein Zeichen für eine wertige Ausstattung.

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von Salimsabim am 07.09.2021, 14.29 Uhr
🤔 Verstehe das Problem nicht? Was ist so schwer sich vom Vermieter eine Quittung über die vor Ort in bar bezahlte Kaution austellen zu lassen?
Kommentar von nalply am 14.02.2022, 11.22 Uhr
Vielleicht hatte der Fragesteller einen Schlaumeier als Vermieter.
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