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von KathiE am 12.01.2020, 11.26 Uhr

Wer hilft mir bei einer Beschwerde wegen meines Urlaubs?

Ich bin vor einiger Zeit aus meinem Urlaub zurückgekommen und war überhaupt nicht zufrieden. Das Hotel war nicht schön (Ameisen im Schlafzimmer!), die All-Inclusive-Leistungen waren nicht wie beschrieben und der Kinderspielplatz war ein Witz. Ich hatte den Urlaub bei einem Online-Reisebüro gebucht, daher habe ich eine E-Mail an dieses geschrieben.
Das Reisebüro hat die Beschwerde auch an den Reiseveranstalter weitergeleitet, aber dann war erst einmal einige Zeit Funkstille. Nach drei, vier Wochen habe ich nochmal nachgefragt und es hieß, es dauert bis zu sechs Wochen, bis eine Bearbeitung erfolgt. Nach sieben Wochen kam dann endlich eine Antwort - allerdings meinte der Veranstalter nur, dass wir uns schon im Hotel bei der Reiseleitung (die nie da war) beschweren hätten müssen. Im Nachhinein gäbe es keine Reklamationsmöglichkeiten.
Wir haben uns öfter bei der Rezeption beschwert und auch Beweisfotos gemacht, aber das zählt alles für den Reiseveranstalter anscheinend nicht.
Ich habe jetzt noch ein paar mal hin und her gemailt, aber es kam immer wieder die gleiche Antwort nur anders und immer unhöflicher formuliert und jetzt antworten sie einfach gar nicht mehr.

Wer weiß wer mir bei einer Beschwerde am besten weiterhelfen kann? An wen kann ich mich wenden?

Antwort
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von Zisch am 24.01.2020, 09.53 Uhr
Sollte der Reiseveranstalter sich weiterhin weigern eine Entschädigung zu zahlen, gibt es mit der Schlichtungsstelle für das Reiserecht noch eine andere Möglichkeit, bevor Du vor Gericht ziehst. Ein Gerichtsverfahren ist oft mit hohen Kosten verbunden. Die Schlichtung ist eine weitere Möglichkeit, sich außergerichtlich zu einigen, dass Du doch noch zu deinem Recht kommst.

Ein unabhängiger Schlichter hört Dich und das Reiseunternehmen an und versucht gemeinsam eine außergerichtliche Lösung zu finden. Für Pauschalreisen ist die allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl zuständig.

Ich rate Dir, der Schlichtungsstelle eine E-Mail mit Deinem Anliegen zu schreiben, oder Du nutzt das Kontaktformular auf der Webseite. Sie werden sich melden und Dir helfen eine Entschädigung vom Reiseveranstalter zu bekommen.


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von monica am 21.01.2020, 19.03 Uhr
Generell sieht das Pauschalreiserecht vor, dass man sich bereits im Urlaub an die Reiseleitung wenden muss, da der Veranstalter ein Recht auf Nachbesserung hat, bevor dieser eine Ersatzleistung erbringen muss.
Ist die Reiseleitung nicht erreichbar, oder findet man keine Kontaktdaten, hilft das Hotel weiter. Diese haben meist die Telefonnummer oder wissen, zu welchen Zeiten sich die Vertretung des Veranstalters im Hotel befindet.
Im Nachhinein wird es schwierig, wenn du die Reiseleitung nicht vor Ort kontaktiert hast. An dieser Stelle ist es empfehlenswert zu schauen, wo die Adresse des Veranstalters im Urlaubsort ist. Kontaktiere den örtlichen Reiseleiter und schildere den Fall dort nochmals. Sicherlich kennen die das Hotel und wissen von den Mängeln, so dass die Informationen an den Veranstalter weitergeleitet werden können.
Hoffe du hast Glück und erreichst die Reiseleitung. Drücke dir die Daumen!

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von Anke Schröder am 12.01.2020, 19.33 Uhr
Hallo KahtiE,
dir steht auf jeden Fall eine Entschädigung in Form einer Teilerstattung deiner Reisekosten zu. Diese kannst du übrigens bis zu zwei Jahre nach Abschluss deiner Reise geltend machen.
Du solltest zunächst eine erneute Mail an den Reiseveranstalter schicken, in der du deine Situation schilderst und die Fotos erneut anhängst. In Anlehnung an die Frankfurter Tabelle würde ich 25-30 % des Reisepreises als Schadenersatz fordern. Gleichzeitig solltest du eine Frist nennen, zu der du eine Rückmeldung erwartest (zwei Wochen sollten ausreichen). Schließe deine Mail mit der Ankündigung, einen Anwalt einzuschalten, sollte der Sachverhalt nicht zu deiner Zufriedenheit geklärt werden.
Bekommst du auf deine Mail keine fristgerechte oder ablehnende Antwort, musst du dich leider an einen Anwalt wenden.
Ich wünsche dir viel Erfolg.
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