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von Ronny1371 am 24.03.2020, 11.32 Uhr

Ferienwohnung wegen Corona stornieren?

Wir haben eine Ferienwohnung in Bayern für Ende April gebucht. Wie ist es jetzt in Zeiten von Corona und der derzeitigen Ausgangssperre / Kontaktsperre in Bayern.

Muß ich die Wohnung auch bezahlen wenn ich aufgrund behördlicher Anordnungen meinen Urlaub gar nicht antreten kann/darf?

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von Schosch am 25.03.2020, 17.55 Uhr
Sie brauchen sich, bezüglich Ihrer für Ende April gebuchten Ferienwohnung kaum Gedanken machen. Die Corona-Krise hat uns alle mehr oder weniger eiskalt erwischt. Bisher kann niemand vorhersehen, wie es in ein paar Wochen aussehen wird. Im Moment ist die Rechtslage hierzu vom Staat eindeutig geklärt. Zum einen gelten allgemeine Reisewarnungen, welche sich allerdings zum größten Teil nur auf Auslandsreisen innerhalb oder außerhalb der EU, beziehen.

Hingegen sieht es bei den Ausgangsbeschränkungen schon ganz anders aus. Diese umfassen ja unser aller alltägliches Leben und den Umgang mit anderen Menschen. Es ist generell empfohlen in den eigenen vier Wänden zu bleiben und jegliche Arten von Zusammenkünften oder in Ihrem Fall, Reisen, zu unterlassen. Bisher gilt die Schließung von Schulen und Kindergärten ja "nur" bis zum 19. April 2020 und was danach kommt, kann bisher niemand sagen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass dieses Virus sich auch danach noch auf unser Leben auswirken wird.

Setzen Sie sich am besten schnellstmöglich mit dem Vermieter der Ferienwohnung in Kontakt. Es ist kaum vorstellbar und anzunehmen, dass in dieser Ausnahmesituation irgendjemand darauf besteht, dass eine Reise angetreten wird bzw. dass die nicht anzutretende Urlaubsreise trotzdem bezahlt werden soll. Von daher einfach am besten den Vermieter anrufen und mit ihm das Gespräch suchen.


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von Wirth am 26.03.2020, 11.41 Uhr
Zu einem der Kommentare:
- Es ist immer sinnvoll direkten Kontakt zum Anbieter einer Ferienwohnung zu suchen.
- In Bayern gibt es keine Ausgangssperre, es handelt sich um eine Ausgangsbeschränkung.
- Eine Ferienwohnung ist nicht per se mit Coronaviren, auch nicht mit Covid 19 durchseucht: Gerade jetzt ist die Ferienwohnung nicht vermietet aufgrund der Ausgangsbeschränkung. Dies kann sich bis Ende April ändern.
Diese Viren halten sich nur einen sehr begrenzten Zeitraum und werden über Tröpfchen übertragen. Ob es auf Polstermöbeln überhaupt eine Überlebenschance gibt ist fraglich.
Auch bei Türgriffen ist dies nur für wenige Stunden der Fall.
- Es wurde nirgends verlautbart, dass Vermieter von der bayerischen Staatsregierung oder von der Bundesrepublik einen Kostenerstatz für ausgefallene Mietkosten erhalten. Es ist davon auszugehen, dass die Vermieter den Ausfall zu 100% allein tragen. Anders kann es bei gewerblichen Vermietern oder bei Hotelketten der Fall sein.
- Sofern es eine Reisebeschränkung gibt - auch noch Ende April 2020 - hat der Gast auch bei individuellen Reiseangeboten das Recht auf Kostenersatz (meist handelt es sich um die Rückerstattung der Anzahlung). Es besteht kein Anspruch auf entgangene Urlaubsfreuden oder dergleichen. Weitere Infos: Deutscher Tourismusverband

Fazit: In Kontakt treten mit dem Vermieter. Darüber nachdenken, ob die Buchung in einen späteren Zeitraum verschoben werden kann. Es sollten - bei einer solchen Pandemie - immer beide lächeln können.

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von Nicole Schmid am 25.03.2020, 08.29 Uhr
Wir hatten ein ähnliches Problem weil wir eine gebuchte Ferienwohnung wegen Corona stornieren mussten. Wir haben den Vermieter kontaktiert und den Sachverhalt geschildert. Der Vermieter hatte großes Verständnis und hat auch gesagt, dass sogar automatisch storniert wird, wenn die Behörde eine Kontaktsperre angeordnet hat. Schließlich ist so eine Ferienwohnung eine Durchlaufstelle. Ferienwohnungen sind quasi der optimale Verteiler für Coronaviren. Entsprechend macht es nur Sinn, den Urlaubsbetrieb einzustellen.
Wenn ihr pauschal bei einem Urlaubsportal bzw. Ferienwohnungplattform gebucht habt, dann wird diese euch das Geld in der nächsten Zeit sowieso erstatten.
Habt ihr privat bei dem Vermieter gebucht, dann solltet ihr besser mit ihm in Kontakt treten. Ihr werdet das Geld sicherlich trotzdem wiederbekommen, aber der persönliche Kontakt beruhigt natürlich.
Der Vermieter wird wahrscheinlich selbst auch nicht auf den Kosten sitzen bleiben, die für den Leerstand entstehen. Das Land Bayern wird ihn dafür entschädigen, da es wie die Vorredner schon gesagt haben, höhere Gewalt ist und er nichts für den Coronavirus kann.

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von HMalkovic am 24.03.2020, 13.49 Uhr
Es ist höhere Gewalt. Wegen des Coronavirus und der momentanen Ausgangssperre bzw. Kontaktsperre ist es ja überhaupt nicht möglich an den Urlaubsort zu gelangen. Aufgrund dieser Umstände kann problemlos stornieren werden. Vorausgesetzt, der Buchungszeitraum fällt auch wirklich in den Zeitraum der Kontaktsperre.

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von Incie am 24.03.2020, 13.05 Uhr
Nein, musst du nicht! Wegen der behördlich verordneten Kontaktsperre kannst du den Urlaub nicht antreten. Die Ferienwohnung kann storniert werden und muss nicht bezahlt werden. Setze dich am besten direkt mit dem Vermieter in Verbindung und sage ab.

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