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von nalply am 14.02.2022, 11.18 Uhr

Ferienwohnung verbindlich gebucht und noch nicht bezahlt: Ist das Angebot ein Betrugsversuch? Was kann ich als möglicher Mieter machen?

Ich buchte online auf einer anderen Plattform eine Ferienwohnung verbindlich, aber dann kam mir etwas auf der Plattform komisch vor, als ich die Überweisung auslösen wollte. Ich befürchtete einen Betrugsversuch. Zum Glück habe ich mich mit etwas Recherche (Handelsregister, online Telefonbuch, DNS-Abklärungen) einigermassen davon überzeugen können, dass das Angebot seriös ist. 100% sicher bin ich immer noch nicht, aber das Risiko erscheint mir relativ klein (es könnte sein, dass Betrüger die Plattform-Firma missbrauchen, aber die Firma selber ist sicher seriös, nur vielleicht nicht so kompetent und erfahren).

Nun, was wenn die Zweifel nicht ausgeräumt werden können? Das Problem ist, dass möglicherweise ein Vertrag zustande gekommen ist, ich als Mieter aber nicht abschätzen kann, ob das wirklich der Fall ist.

Was würdet ihr aber machen, wenn der Vermieter die Vorauszahlung anmahnt? Es könnte ja ein Betrüger sein, die versuchen, das Geld noch reinzuholen. Ich dachte, man könnte den Vermieter darum bitten, ein Scan vom Pass zu senden, aber man kann ja den Scan auch fälschen. Oder man könnte telefonieren, aber gerade Betrüger sind besonders gut darin, am Telefon Leute um den Finger zu wickeln. Oder man könnte anbieten, das Geld in bar mitzubringen und erst bei der Schlüsselübergabe zu bezahlen, aber was, wenn der Vermieter das ablehnt? Und so weiter...

Selbstverständlich hätte ich mir das vorher besser überlegen sollen. Trotzdem!

Antwort
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von Wirth am 26.03.2022, 12.17 Uhr
Bei einer Immobilie im Ausland kann man sich einen Katasterauszug senden lassen, im Inland einen Grundbucheintrag. Außerdem gibt es oftmals Bewertungen von früheren Gästen auf seriösen Plattformen. Damit ist - in jedem Fall - gewährleistet, dass es die Immobilie gibt.

Aus meiner Sicht als Besitzerin einer Immobilie würde ich einen Gast ablehnen, der vor Ort bar bezahlen will. Einerseits kann es in Richtung Steuerbetrug bis Geldwäsche gehen andererseits habe ich als Besitzerin keine Gewähr, dass der Gast anreist und zahlt. Hier können auch kurzfristige "Überlegungen" des Gastes dazu führen, dass dieser nicht anreist und damit ein Mietausfall entsteht.
Es gibt Mietbedingungen, die als seriös bezeichnet werden können, well sie bestimmte Merkmale beinhalten, dazu gehört z.B. auch eine Anzahlung. Die Buchung ist sonst u.U. für beide Seiten einfach lösbar.
Ich telefoniere mit jedem Gast, bevor ein Mietvertrag zustande kommt.
Kommentar von nalply am 27.03.2022, 08.35 Uhr
Ein Betrüger könnte auch einfach irgendein existierendes Gebäude nehmen und sogar den Namen des Eigentümers verwenden. Zudem gab es in meinem Fall keine früheren Bewertungen. Die Adresse der Zugehfrau war auch noch falsch.

Halt schwierig!

Meine Vermutung ist, dass unser Vermieter halt noch neu war, und darum so einiges nicht richtig funktioniert hatte. Wir bekamen den Schlüssel erst nach zwei Stunden nur mit Hilfe eines Nachbarns, den wir um Hilfe fragten. Auch war eine wichtige Information nicht in der Ausschreibung: dass die Zufahrt heikel ist, und man besser nicht direkt beim Haus parkiert, auch funktionierte die Heizung im Wohnzimmer nicht. Wir konnten uns überall erfolgreich behelfen und hatten trotzdem schöne Ferien.

Glück gehabt, Ende gut, alles gut.
Kommentar von nalply am 27.03.2022, 08.38 Uhr
Betreffend telefonieren, zufällig bin ich gehörlos und kann nicht telefonieren. Wenn Sie mir freundlich erklären würden, dass Sie das als Vermieter brauchen, würden Sie ein Zoom-Meeting akzeptieren? Ich würde den Ton deaktivieren, und wir führen zusätzlich zum Bild einen Text-Chat.
Kommentar von Wirth am 27.03.2022, 12.14 Uhr
Ich möchte kein Zoom-Meeting führen.
Sofern der Katasterauszug direkt bei der Behörde angefordert wird, ist ein Betrug nahezu ausgeschlossen.


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von Hans Krönert am 14.02.2022, 13.26 Uhr
Zuerst müsste geklärt werden, ob (nur Anfrage oder Direktbuchung) und mit wem (Portal oder Vermieter) der Vertrag geschlossen wurde. Wie erfolgte der Abschluss der Buchung? Welche Konditionen wurden vereinbart? Wie sehen die Stornierungsbedingungen aus?
Kommentar von nalply am 14.02.2022, 13.36 Uhr
Die Plattform ist nur Vermittler, den Vertrag habe ich direkt mit dem Vermieter geschlossen und auch direkt aufs Bankkonto des Vermieters bezahlt. Storno ist nicht mehr möglich. Den Schlüssel würde ich durch eine Zugehfrau, die im gleichen Dorf wohnt, bekommen.

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von sarah38 am 14.02.2022, 13.07 Uhr
Hast du die Plattform über die du die Fewo gebucht hast angeschrieben und deine Bedenken geschildert? Die können dir sagen, ob die den Anbieter geprüft haben. Bietet das Fewo-Portal keine Treuhänder-Funktion an? Damit meine ich, dass du das Geld nicht direkt an den Vermieter bezahlst sondern an die Plattform, bei der du die Wohnung gebucht hast. Die zahlen dann wiederum die Miete nach deiner Anreise an den Gastgeber aus.
Kommentar von nalply am 14.02.2022, 13.17 Uhr
Die Plattform ist nicht so kompetent. Ja, ich habe meine Bedenken heute geschickt.

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von FGerdes am 14.02.2022, 12.58 Uhr
Geringe Anzahlung vereinbaren, Restbetrag vor Ort in bar. Dann bist du auf der sicheren Seite.
Kommentar von nalply am 14.02.2022, 13.16 Uhr
Wenn es Betrüger sind, werden sie das ablehnen und auf eine vollständige Vorauszahlung vor Anreise beharren. Leider gibt es seriöse Vermieter, die das auch wollen.
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