Fewostay.de
Ferienwohnungen & Ferienhäuser
Blog
News für Vermieter von Ferienwohnungen & Ferienhäusern sowie Infos aus der Reisebranche
StartseiteBlogBGH entscheidet: Nachbarn dürfen Vermietung an Feriengäste nicht verbieten

BGH entscheidet: Nachbarn dürfen Vermietung an Feriengäste nicht verbieten

In einem Fall aus Papenburg im Emsland hat der Bundesgerichtshof am 12. April 2019 ein Urteil gefällt und damit eine Grundsatzentscheidung für Ferienwohnung-Besitzer getroffen. So wird das Recht, mit eigenem Eigentum beliebig umgehen zu dürfen, über den Wunsch der Miteigentümer auf feste Nachbarn gestellt.

Im konkreten Fall wollte die Besitzerin einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus ihre Wohnung als Ferienwohnung vermieten. Eigentümer anderer Wohnungen aus dem Haus jedoch waren dagegen. Sie äußerten Bedenken bezüglich der Sicherheit im Gebäude. Zudem wünschten sie sich eine Kontinuität in der Nachbarschaft und hofften darauf, ausschließlich neben Menschen zu wohnen, die bei Polizei und Hausverwaltung entsprechend angemeldet seien.

Deshalb tagte vor zwei Jahren eine Eigentümerversammlung, die mit einer Mehrheit von 75% das Verbot der Kurzzeitvermietung im Haus erließ.

Gegen diesen Beschluss legte die Ferienwohnung-Vermieterin Klage ein. Der Fall ging durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof, wo nun im April ein Urteil gefällt wurde. Der BGH gab der Besitzerin Recht und entschied: der Beschluss der Eigentümerversammlung ist rechtlich nicht zulässig und dementsprechend unwirksam.

In seiner Urteilsbegründung geht der BGH darauf ein, dass hier letztlich ein vom Grundgesetz ausdrücklich geschütztes Recht durch die anderen Wohnungseigentümer eingeschränkt werden sollte. Nämlich das Eigentumsrecht. Gemäß § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches kann der Eigentümer „mit der Sache nach Belieben verfahren“. Und das schließt beim Eigentum einer Wohnung auch die Vermietung dieser an Feriengäste ein.

Dementsprechend hätte ein Verbot für die Vermietung von kurzer Dauer – wie bei der Vermietung als Ferienwohnung – nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer erfolgen können. Da dies nicht geschehen ist, ist der Beschluss der Eigentümerversammlung hinfällig und die Besitzerin darf ihre Wohnung auch weiterhin an Urlauber und andere kurzzeitige Gäste vermieten.

BGH Urteil vom 12. April 2019 – V ZR 112/18

Gastgeber

Gastgeber
Jetzt Ferienhaus oder Ferienwohnung online anbieten & bewerben.

Reiseforum

Forum
Mitdiskutieren im Forum oder Reisefrage stellen und Antworten erhalten.