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Behindertengerecht
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geeignete Ferienwohnungen und Ferienhäuser für behinderte Menschen weltweit - barrierefreie Unterkünfte ohne Handicap
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Behindertengerechte Ferienhäuser & Ferienwohnungen

Hier finden Sie ein Ferienhaus, eine Ferienwohnung oder eine sonstige Unterkunft die behindertengerecht ausgestattet ist - kategorisiert nach Ländern. Klicken Sie auf das gewünschte Reiseland um die barrierefreien Ferienhäuser und Ferienwohnungen für Menschen mit Handicap anzuzeigen.

Ferienhäuser & Ferienwohnungen für behinderte Menschen in Europa

Deutschland
11 Unterkünfte
Italien
4 Unterkünfte
Portugal
2 Unterkünfte
Frankreich
2 Unterkünfte
Spanien
1 Unterkünfte

Behindertengerecht

Wer körperlich behindert ist oder mit geistig oder körperlich behinderten Personen reist, der wird großen Wert darauf legen, dass die Einrichtungen am Urlaubsort auch behindertengerecht ausgestattet sind, so dass der Aufenthalt für oder mit den behinderten Menschen so reibungslos wie möglich ablaufen kann und nicht durch Unwägbarkeiten beeinflusst wird.

Die Bedürfnisse behinderter Menschen sind so unterschiedlich wie es auch die Behinderungen sind. Geistig nicht behindert, aber körperlich behinderte Menschen benötigen einfache Zugänge zu Wohnanlagen, müssen Treppen überwinden können und dürfen nicht durch Schwellen gestoppt und aufgehalten werden. Ist eine Wohnung, ein Hotel oder eine Unterkunft also auf die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern ausgelegt, so wird sie über einen Lift und flache Übergänge oder Rampen verfügen. Auch die Therapie- und Sportangebote für körperlich behinderte oder eingeschränkte Menschen unterscheiden sich. Schwimmbecken dürfen nicht zu tief und müssen mit bequemen Zugängen ausgestattet sein. Oftmals verfügen sie auch über Hebevorrichtungen, mit denen man bewegungsunfähige Menschen zu Wasser lassen kann. Alle Angebote der Freizeitgestaltung müssen auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten von behinderten Menschen zugeschnitten sein.

Ähnlich verhält es sich auch bei Ferienanlagen, in denen vorwiegend geistig behinderte Menschen ihren Urlaub verbringen. Die Freizeitmöglichkeiten sollten so gewählt werden, dass auch der geistig behinderte Mensch an ihnen teilhaben und seine Freude haben kann. Die Unternehmungen sind meistens durch geschultes Personal und Pfleger betreut. Hier werden die geistig behinderten Menschen sensibel angeleitet, damit sie die angebotenen Aufgaben und Beschäftigungen ausüben können. Häufig sind behindertengerechte Einrichtungen auch mit Sichtschutz versehen, um die Gäste vor den neugierigen Blicken der nicht behinderten Nachbarschaft zu schützen.

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