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von Sommerkind am 04.04.2016, 09.55 Uhr

Ferienwohnung nicht wie beschrieben. Welche Rechte habe ich als Mieter?

Wir hatten uns über Ostern eine Ferienwohnung gemietet. Leider entsprach die Wohnung in der Realität keineswegs den Fotos mit denen die Ferienwohnung im Internet beworben wurde. Vor Ort habe ich den Vermieter bereits darauf hingewiesen. Doch von Einsicht oder gar Entgegenkommen keine Spur. Welche Rechte habe ich als Mieter und was kann ich tun um meine Ansprüche auf eine Teilerstattung des Mietpreises geltend zu machen?

Antwort
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von REA Heß am 13.09.2017, 16.35 Uhr
Wenn die Ausstattung des Ferienhaus nicht der Beschreibung entspricht ist dies ein Mangel. Doch was kann man tun bei Mängeln im Ferienhaus?

Wenn sich das Ferienhaus anders präsentiert als im Internet auf der Webseite des Vermieters, und es so ganz und gar nicht der Realität entspricht, sollten Sie sich wehren. Denn Sie haben Rechte!
Entspricht das gemietete Feriendomizil nicht der Beschreibung, ist es in der Umgebung extrem laut oder mufft das Haus unangenehm, so müssen Sie sich das nicht gefallen lassen.

Was Sie beachten müssen!

Setzen Sie dem Vermieter eine Frist, um die gerügten Mängel zu beheben. Eine angemessene Frist sind bspw. 24 Stunden. Stellt der Vermieter den Mangel in dieser Zeit nicht ab, haben Sie ein Recht auf Ersatz.
Alternativ können Sie auch eine Minderung des Mietpreis verlangen. Abhängig vom Mangel sind hier durchaus zwischen 10 bis 30 Prozent realistisch. Weitere Infos dazu finden Sie auch in der Frankfurter Tabelle.
Sie haben auch das Recht wieder abzureisen und sich den Mietpreis vom Vermieter erstatten zu lassen. Schadenersatzansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit sowie die Erstattung weiterer Reisekosten wie Fahrtkosten sind bei Härtefällen ebenfalls möglich.

Doch Vorsicht!

Denken Sie immer daran, dass Sie in der Beweispflicht sind. Vor Gericht müssen Sie die Mängel beweisen! Also vergessen Sie nicht die Mängel im Ferienhaus zu dokumentieren und Fotos zu machen.
Sie sollten auch nur schriftlich mit dem Vermieter in Kontakt treten oder sich unter Zeugen mit diesem in Verbindung setzen.


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von kassu am 05.04.2016, 17.39 Uhr
Ich hoffe, du hast Fotos von den Mängeln gemacht und alles schriftlich festgehalten, denn sonst wirst du im Nachhinein keine Chance mehr haben, eine Teilerstattung vom Vermieter zu bekommen. Zum direkten Vergleich sind auch die Fotos aus der Anzeige hilfreich. Eine Kopie der Bilder reichst du noch mal beim Vermieter ein, bzw. sprichst ihn noch mal darauf an, mit Hinweis auf das Mietrecht. Sollte er dir dann immer noch nicht entgegenkommen, müsstest du die Teilerstattung einklagen. Wenn es wirklich gravierende Mängel waren, hast du gute Chancen eine Rückerstattung zu bekommen, entweder durch das BGB-Mietrecht (bei einem privaten Vermieter), oder durch das Reiserecht bei einem Reiseveranstalter.

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von AlterOstfriese am 04.04.2016, 13.36 Uhr
Sie haben bis jetzt alles richtig gemacht, denn es ist wichtig, mit einer Beschwerde nicht erst zu warten, sondern sich sofort an den Vermieter oder Verwalter zu wenden, sobald man Mängel festgestellt hat. Zwar hat dieser in Ihrem Fall wenig Kulanz gezeigt, jedoch müssen Sie sich das nicht gefallen lassen.

Wenn dieser erste Schritt nicht fruchtet, gibt es noch weitere Möglichkeiten für Sie.
Haben Sie die Ferienwohnung über ein Ferienwohnungs- oder Reiseportal gebucht, können Sie eine Beschwerde bei Ihrem Anbieter einreichen. Dieser wird sich daraufhin mit dem Vermieter der Ferienwohnung in Kontakt setzen, um den Fall zu klären. Achten Sie darauf, Ihre Beschwerde sachlich zu formulieren. Gegebenenfalls helfen Ihnen Fotos mit Datums- und Zeitangabe, um die Mängel zu dokumentieren und anschaulich zu machen.

Haben Sie die Wohnung direkt beim Vermieter gebucht, fällt diese Möglichkeit der Beschwerde für Sie weg. Setzen Sie ein Schreiben auf, in dem Sie die Mängel beschreiben und den Vermieter innerhalb von 14 Tagen auffordern, Ihnen eine entsprechende Mietminderung vorzulegen. Dieses sollten Sie unbedingt bezeugen lassen (zum Beispiel von Ihrem Ehepartner) und per Einschreiben verschicken. Sollte der Vermieter sich weiterhin stur stellen oder das Schreiben gar ignorieren, bleibt Ihnen leider nur noch der Weg zum Anwalt.

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von Bernd Matthäus am 04.04.2016, 10.40 Uhr
Es kommt darauf an, ob es sich bei der Ferienwohnung um eine private oder gewerbliche Vermietung handelt. Bei einer privaten Vermietung der Ferienwohnung greift das normale BGB-Mietrecht. Entspricht die gemietete Wohnung nicht der Beschreibung, ist diese verdreckt oder entspricht nicht wie vereinbart Art und Umfang, hat der Mieter das Recht auf eine fristlose Kündigung oder einer Mietminderung. Ist der Vermieter nicht einsichtig und hat man den vollen Betrag schon gezahlt, muss der Anspruch leider eingeklagt werden.
Bei gewerblich gemieteten Ferienwohnungen über einen Reiseveranstalter greift hingegen das Reiserecht, z.b. in Form des Schadenersatzes wegen eines begründeten Reisemangels. Hier ist der Ansprechpartner der Reiseveranstalter.

Man sollte die bestehenden Mängel anhand von Beweisfotos dokumentieren und diese beim Vermieter bzw. Reiseveranstalter unverzüglich reklamieren. Mängel, die zu einer Mietkürzung berechtigen sind unter anderem wesentliche Abweichungen der Beschreibung in der Anzeige, also zum tatsächlichen Zustand des Objektes, zum Nachteil des Mieters.
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