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von Zisch am 30.08.2017, 15.39 Uhr

Darf ich meine Wohnung auf Mallorca vermieten?

Ich habe eine Wohnung in Palma de Mallorca. Darf ich diese als Ferienwohnung vermieten? Brauche ich eine Genehmigung von der Stadt um die Wohnung als Ferienwohnung an Gäste zu vermieten? Ab wann handelt es sich um eine touristische Vermietung? Wann verstoße ich gegen das Gesetz wenn ich meine Wohnung an Urlauber vermieten möchte und mit welchen Strafen muss ich rechnen, wenn ich die Vermietung nicht anzeige? Und ist es richtig, dass das balearische Tourismusgesetz Werbung für Ferienwohnungen im Internet verboten hat? Wie ist die aktuelle Rechtslage? Wer weiß Bescheid?

Antwort
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von Jens Weissgräber am 02.09.2017, 07.56 Uhr
Wenn ein paar strenge Bedingungen erfüllt sind, darf eine eigene Ferienwohnung in Palma de Mallorca in der Saison an Feriengäste vermietet werden. Dafür ist dann auch keine Genehmigung der städtischen Behörden erforderlich.

Wichtig ist, dass ein als Saisonmietvertrag bezeichneter Vertrag aufgesetzt wird, der sich auf das staatliche Gesetz über die Vermietung von städtischen Wohnungen (LAU) bezieht. Nur dann ist die Vermietung erlaubt. Sonst fällt die Vermietung unter das - nachrangige - Balearische Tourismusgesetz. Dieses verbietet aber die Vermietung als Ferienwohnung an Touristen.

Achtung! Sobald die Ferienwohnung im Internet als sofort bezugsfertig zur Anmietung angeboten wird, gilt das regionale Gesetz, weil das Internet als "touristischer Vertriebskanal mit Gewinnerzielungsabsicht" eingestuft wird. Also werben Sie auf keinen Fall im Internet für die Ferienwohnung. Verbotene Touristische Vermietung ist auch, wenn irgendwelche Dienstleistungen (frische Bettwäsche, Reinigung etc.) für die Mieter erbracht werden

In jedem Fall sind die Strafen drakonisch und können zwischen 3.000 und 30.000 Euro betragen.


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von Palmeria am 31.08.2017, 15.52 Uhr
Wer Eigentümer einer Liegenschaft mit maximal zwölf Betten und mindestens einem Badezimmer pro drei Betten ist, der darf diese für kurzfristige Aufenthalte auf Mallorca vermieten. Als Vermieter einer Ferienwohnung haben Sie sich an gesetzliche Auflagen zu halten. Dazu gehört beispielsweise der verpflichtende Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder die Abfuhr von Mehrwertsteuer. Die Vermietung einer Ferienwohnung unterliegt unter anderem dem Tourismusgesetz der Balearen für die Ferienvermietung und dem nationalen Gesetz der urbanen Vermietung für Saisonvermietung. Deshalb müssen Sie bei der Vermietung unterscheiden, ob es sich um eine Ferienvermietung oder eine Vermietung für eine Saison handelt. Bei einer saisonalen Vermietung unterliegen sie anderen gesetzlichen Bestimmungen und Sie dürfen beispielsweise keine Werbung für die Unterkunft bei verschiedenen Tourismusportalen machen, dafür wird aber keine Mehrwertsteuer berechnet.

Es kommt immer wieder - oft auch unabsichtlich - zu Verstößen gegen das Gesetz. Hauptsächlich werden Ferienwohnungen als saisonal vermietete Unterkünfte angegeben, damit keine Mehrwertsteuer abgeführt werden muss und dennoch Werbung dafür über touristische Plattformen gemacht. In diesem Fall können Sanktionen zwischen 4.000 und 40.000 Euro drohen. Bieten Sie verschiedene Ferienserviceleistungen an, handelt es sich rechtlich wiederum um eine Ferienwohnung. Denn als saisonaler Vermieter dürften Sie beispielsweise keine Abholung vom Flughafen, einen Wäscheservice oder eine regelmäßige Reinigung während des Aufenthaltes anbieten.
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