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von Toni Sabic am 29.08.2017, 10.47 Uhr

Ferienwohnung eröffnen und betreiben?

Ich plane eine Ferienwohnung zu eröffnen und zu betreiben. Wer kann mir Tipps zur Vermietung geben? Welche rechtlichen Hürden gibt es, wenn ich eine Ferienwohnung vermieten will? Auf was sollte ich bei der Vermietung einer Ferienwohnung beachten, um Schwierigkeiten mit Behörden zu vermeiden?

Antwort
Antwort
von Sabine Dittrich am 29.08.2017, 12.58 Uhr
Wenn Sie eine Ferienwohnung eröffnen wollen, müssen Sie sich vorab gut informieren. Nachfolgend meine Tipps, um Schwierigkeiten mit den Behörden zu vermeiden. Damit steht der Vermietung nichts mehr im Wege.

1. In der Werbung müssen Sie den endgültigen Preis angeben, in dem alle Kosten enthalten sind, die der Mieter auf jeden Fall bezahlen muss. Genaueres finden Sie in der Preisangabenverordnung.

2. Schaffen Sie Transparenz für Ihre Gäste und vermitteln Sie Seriosität. Geben Sie ein Impressum an, das zudem auch Pflicht auf Ihrer Website ist und schaffen Sie Vertrauen, indem Sie Ihre Ferienwohnung vom Deutsche Tourismusverband e.V. klassifizieren lassen.

3. Beschreiben Sie Ihr Objekt wahrheitsgemäß und realistisch. So werden Ihre Mieter nicht enttäuscht - das schafft Vertrauen. So können Sie einer positiven Kritik im Internet sicher sein, die Ihnen auch sehr gut als Werbung dient. Eine Win-Win-Situation!

4. Selbst wenn Sie Ihren Mieter persönlich kennen: Vermieten Sie nur in schriftlicher Form und verwenden Sie Mustermietverträge für Ferienwohnungen. Die Wohnung doppelt zu vermieten gilt als Betrug. Ihr Objekt muss zudem verkehrssicher sein, denn es gibt eine Verkehrssicherungspflicht für Ferienwohnungen. D.h. Sie haben eine Pflicht zur Sicherung vor Gefahrenquellen.

5. Finden Sie heraus, ob sie Kleinunternehmer sind oder ob Sie rechtlich gesehen in der Absicht einer privater Vermögensverwaltung handeln. Das ist wichtig hinsichtlich der Besteuerung Ihrer Wohnung.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Vermietung Ihrer Ferienwohnung und allseits nette Gäste.


Antwort
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von Merle Becker am 12.09.2017, 09.08 Uhr
Neben den rechtlichen und steuerlichen Aspekten, zu denen Sabine Dittrich Ihnen schon einige Hinweise gegeben hat, sollten Sie sich auch überlegen, wie Sie sich im Wettbewerb mit anderen Vermietern von Ferienwohnungen am selben Ort behaupten und durchsetzen können. Denn wenn Sie die geltenden Rechtsvorschriften einhalten, vermeiden sie damit zwar behördliche Sanktionen, doch Ihr Erfolg als Vermieter ist damit noch längst nicht gewährleistet.

Ich rate Ihnen deshalb, Ihre Ferienwohnung vor allem auch aus Sicht potenzieller Mieter zu betrachten. Funktionieren z. B. alle vorhandenen technischen Einrichtungen und Geräte wirklich zuverlässig? Gibt es keine Probleme mit den Abflüssen in Küche, Bad und Toilette? Haben Sie nicht nur das Allernötigste an Geschirr und Besteck bereitgestellt, sondern auch einen Flaschenöffner, einen Korkenzieher, ein Brotmesser sowie Koch-, Gemüse- und Fleischmesser? Manchnmal sind es die "kleinen Dinge", die den Unterschied machen! Weitere Anregungen bekommen Sie, wenn Sie sich Bewertungen von anderen Anbietern am selben Ort und dort vor allem die kritischen Bewertungen ansehen.

Wenn in der Wohnung alles in bester Ordnung ist, kann z. B. eine Mappe mit wichtigen Hinweisen und interessanten Ausflugstipps in der näheren Umgebung ein entscheidender Pluspunkt sein, der dafür sorgt, dass die Gäste in Ihrer Ferienwohnung zufriedener sind als bei der Konkurrenz - und dies auch in Bewertungen und privaten Empfehlungen so weitergeben. Prüfen Sie diese Infos aber auch regelmäßig und aktualisieren Sie sie gegebenenfalls, damit sie wirklich immer auf dem neuesten Stand sind.
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