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von TZDEDFR am 04.05.2020, 16.58 Uhr

Darf man in einer Nichtraucher Ferienwohnung auf dem Balkon rauchen?

Wir sind beide Raucher und fragen uns ob wir in einer gemieteten Nichtraucher Ferienwohnung auf dem Balkon rauchen darf. Kann der Vermieter das Rauchen auf dem Balkon verbieten, also im Mietvertrag oder ist das rechtlich überhaupt nicht möglich?

Antwort
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von GLeitner am 05.05.2020, 10.18 Uhr
Häufig ist das Rauchen auf dem Balkon oder auf der Terrasse erlaubt. Dabei solltet ihr darauf achten, dass kein Zigarettenrauch in die Wohnung kommt und falls doch hinterher gut lüften.

Es kann möglich sein, dass der Vermieter der Ferienwohnung das Rauchen auf dem Balkon untersagt. Der Eigentümer besitzt das Hausrecht und muss das Verbot in der Hausordnung und im Mietvertrag schriftlich festlegen. Deswegen liest euch den Mietvertrag gut durch, bevor ihr eine Ferienwohnung mietet. Sollte ein Rauchverbot nicht im Mietvertrag stehen, so dürft Ihr dort rauchen.

Leider gibt es gesetzlich kein Rechtsanspruch, als Raucher auf dem Balkon einer Ferienwohnung zu rauchen. Selbst vor dem Hauseingang kann es untersagt sein zu rauchen, wenn der Besitzer des Hauses es vorher festgelegt hat. Dies ist aber äußerst selten. Um Stress mit dem Vermieter zu vermeiden, ist es ratsam, sich mit dem Vermieter über dieses Thema zu unterhalten. Im persönlichen Gespräch findet sich meistens für alle Beteiligten eine Lösung.


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von Mark Berger am 04.05.2020, 22.12 Uhr
Ja ihr dürft auf dem Balkon rauchen, solange es der Vermieter nicht ausdrücklich verboten hat.

Wenn man eine Nichtraucherwohnung mietet, ist es prinzipiell immer erlaubt auf dem Balkon zu rauchen, da es bei dem Verbot vor allem darum geht, dass der Raum für folgende Vermieter nicht nach Rauch riecht. Außerdem kann sich bei häufigen Tabakkonsum in einem geschlossenen Raum, ein toxischer Belag auf Wänden und Möbeln bilden. Erfolgt das Rauchen jedoch an der frischen Luft, hat das für folgende Nachmieter keine negativen Konsequenzen. Zu empfehlen ist es aber auf jeden Fall, Fenster und Türen während des Rauchens zu schließen, um zu verhindern, dass der Rauch in das Zimmer gelangen kann.

Fazit ist also, dass ihr auf dem Balkon rauchen dürft. Der Vermieter darf zwar im Mietvertrag festlegen, dass das Rauchen in der Ferienwohnung verboten ist, kann sich dabei aber nicht auf den Balkon beziehen. Wenn ihr euch trotzdem noch unsicher seid, könnt ihr natürlich auch einfach Kontakt zu eurem Vermieter aufnehmen und nachfragen.

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von Incie am 04.05.2020, 19.02 Uhr
Ja ihr dürft auf dem Balkon rauchen. Der Vermieter kann euch das nicht verbieten. In der Wohnung ja, aber auch dem Balkon an frischer Luft dürft ihr rauchen so viel ihr wollt.
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