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von PhilippP am 22.01.2020, 15.36 Uhr

Zweitwohnsitz bei dauerhaft vermieteter Ferienwohnung anmelden?

Wenn eine Ferienwohnung dauerhaft (unbefristet) vermietet ist muss der Mieter diese als Zweitwohnsitz anmelden bzw. entsprechende Steuern darauf zahlen? Hat man als Vermieter in diesem Fall eine Meldepflicht oder Mitwirkungspflicht?

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von OKluge am 22.01.2020, 21.04 Uhr
Natürlich kannst du deine Ferienwohnung als deinen offiziellen Zweitwohnsitz bei den Behörden anmelden. Ob das betreffende Objekt tatsächlich dauerhaft vermietet ist oder nicht, ist in diesem Kontext nicht relevant, da du, sobald die Wohnung offiziell als dein Zweitwohnsitz registriert ist, eine sogenannte " Zweitwohnsitzsteuer" an die jeweilige Kommune abführst in der die Ferienwohnung angesiedelt ist.

Bist du bei der betreffenden Kommune mit einem Zweitwohnsitz gemeldet, entrichtest du demnach eine regelmäßige Kommunalsteuer. Für die konkrete Bemessungsgrundlage der entsprechenden Steuer deiner Eigentumswohnung fungiert die ortsübliche Vergleichsmiete, die an dem Standort deiner Immobilie durchschnittlich erhoben wird. Da die Wohnung dauerhaft fremdvermietet ist, kannst du die Zweitwohnsitzsteuer in Form von Werbungskosten steuerlich geltend machen. Generell erheben deutschlandweit nicht alle Kommunen eine Zweitwohnsitzsteuer. Erkundige dich deshalb explizit bei der Kommunalverwaltung am Standort deiner Immobilie.

Beabsichtigst du allerdings deine Eigentumswohnung anhaltend fremd zu vermieten und überhaupt nicht eigenständig zu nutzen, musst du keine Zweitwohnsitzsteuer für die Immobilie an die zuständige Kommune zahlen, da Wohnungen, die ausschließlich zur Gewinnerzielung dienen grundsätzlich nicht an die Regelungen zur Zweitwohnsitzsteuer gebunden sind. Vermietest du die Wohnung vorwiegend fremd, möchtest sie aber temporär selber nutzen, solltest du im Idealfall bei der zuständigen Behörde einen Verwalter für die Wohnung einsetzen lassen. Möchtest du deine Wohnung selber bewohnen, meldest du dich hierfür bei dem Wohnungsverwalter an. Auf diese Weise musst du keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen.


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von Luschka am 22.01.2020, 16.33 Uhr
Wenn die Ferienwohnung dauerhaft vermietet ist können Sie die Wohnung doch als Ferienwohnung abmelden. Der Mieter ist selbst zur Meldung verpflichtet. Als Vermieter müssen Sie dies dem Mieter bestätigen. Das schreibt jedenfalls das Bundesmeldegesetz vor. Welche Steuern des Mieters meinen Sie?
Kommentar von PhilippP am 22.01.2020, 16.54 Uhr
Wenn der Mieter eine (Haupt)Wohnung hat und die Ferienwohnung als Pendlerwohnung mietet müsste diese Ja als Zweitwohnsitz unter die Zweitwohnsitzsteuer fallen.
Kommentar von Luschka am 22.01.2020, 18.33 Uhr
Kommt auf die Stadt an. Wo befindet sich die Zweitwohnung denn? Je nach Kommune muß Zweitwohnsitzsteuer bezahlt werden. Die Höhe liegt i.d.R. zwischen 5 und 15% der Kaltmiete.
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