Frage
von HeikeAndy am 12.10.2016, 09.27 Uhr
Schimmel in der Ferienwohnung - Mietminderung?
Hat man das Recht auf Mietminderung bei Schimmel in der Ferienwohnung?
Als wir unsere gebuchte Fewo bezogen haben ist uns bereits dieser moderige Geruch aufgefallen. Im Bad war Schimmel. Überall in den Fugen und vor allem in den Ecken an der Decke. Auch im Wohnraum setzte sich der Schimmel fort. Die komplette Wohnung wirkte auch schmuddelig, das Inventar war auch nicht mehr das Beste. Die Möbel waren vergammelt und das Bett bzw. die Matratze schmutzig, überall waren Haare.
Der private Vermieter wohnt nicht vor Ort, daher konnten wir nicht sofort reklamieren. Allerdings haben wir Fotos zum Beweis gemacht und alle Mängel dokumentiert. Leider sind es nur Handyfotos und nicht besonders gut.
Da es keine andere Möglichkeit gab, haben wir die 5 Tage die wir gebucht hatten in der Ferienwohnung übernachtet. War das ein Fehler? Wir hatten beide nachts Atemprobleme und morgens brannten uns immer die Augen.
Der Vermieter will jetzt alles kleinreden und meint dass wir überteiben würden. Da wir ja die Woche dort gewohnt hätten, könnte es ja seiner Meinung nach nicht so verschimmelt gewesen sein! Welche Rechte haben wir jetzt als Mieter? Ist es möglich im Nachhinein eine Mietminderung zu verlangen bzw. uns den kompletten Mietpreis erstatten zu lassen. Was wenn sich der Vermieter quer stellt? Wie ist die Rechtslage? Was können wir tun?
Antwort
von piafila am 29.03.2017, 22.50 Uhr
Hallo,
habt ihr denn einen "Beweis" (Fotos, ...), dass der Schimmel sich während eures Aufenthalts dort befunden hat?
Generell gibt es laut Internet bei Schimmel eine fast 100% Wahrscheinlichkeit auf Mietminderung. Daher würde ich es auch auf jeden Fall versuchen und zur Not auch mit einem Anwalt abklären. Schimmel ist nun mal gesundheitsgefährend!
Antwort
von AHerrmann am 17.10.2016, 14.19 Uhr
Oh ja, trotz Schimmel weiter in der Wohnung zu bleiben war ein Fehler! Es könnte wirklich durchaus problematisch werden jetzt noch eine Mietminderung bzw. eine Rückzahlung des Mietpreises geltend zu machen. Denn da ihr die Ferienwohnung von einem privaten Vermieter angemietet habt, gilt hier nicht das Reiserecht wie bei Reiseveranstaltern.
Bei einer Pauschalreise gibt es die Möglichkeit zum Schadenersatz nach dem Reiseveranstalterrecht. Nach §§ 651c Absatz 1 BGB ist der Reiseveranstalter dazu verpflichtet, alles Zugesicherte auch bereitzustellen. Soll heißen, wenn die angepriesene Ferienwohnung in der Realität nicht den Bildern aus dem Internet oder Katalog entspricht, kann man dies reklamieren. Am besten sollte man die Mängel mit Fotos und Zeugen dokumentieren. Im Anschluss können die Mängel dem Reisevermittler bzw. Reiseveranstalter übermittelt werden, mit der Aufforderung der Entschädigung. Noch besser, bereits während des Urlaubs die Mängel direkt bei der Reiseleitung vor Ort rügen.
Bei privaten Vermietern, wie in eurem Fall, gilt jedoch nicht das Reiseveranstalterrecht sondern lediglich das allgemeine Mietrecht. Dies beinhaltet aber keine Schadenersatzansprüche für einen missglückten Urlaub durch schlechte Unterbringung.
Weiterhin habt ihr zwar Fotos von den Mängeln, diese aber nicht sofort beim Vermieter angezeigt, um ihm die Chance zu geben, das Problem mit dem Schimmel zu beheben bzw. euch eine alternative Unterbringung zu stellen. Habt ihr über ein Vermittlungsportal gebucht könnt ihr dort vielleicht nochmal nachfragen und auf Kulanz hoffen, denn meist wird verlangt die Mängel unverzüglich, binnen 24 Stunden, anzuzeigen.
Antwort
von AndyBR am 13.10.2016, 10.42 Uhr
Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt und vielleicht sogar auch einen Arzt konsultieren, denn ihr hatte ja erhebliche gesundheitliche Probleme.
Da ihr aber leider doch darin übernachtet habt, wird der Schadenersatz vermutlich - wenn überhaupt - sehr gering ausfallen. In solchen Fällen gilt immer: sofort reklamieren!
Geht auf jeden Fall jetzt sofort zum Anwalt, der auf Mietrecht spezialisiert ist und versucht euer Glück!
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