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von Kehler am 15.08.2018, 17.54 Uhr

Muss man Tourismusabgabe zahlen wenn die Ferienwohnung als Zweitwohnsitz versteuert wird?

Ist die Tourismusabgabe auch zu zahlen wenn man die Ferienwohnung als Zweitwohnsitz versteuert? Oder muss man als Vermieter dann keine Kurtaxe für die Wohnung bezahlen?

Antwort
Antwort
von Ardia63 am 20.08.2018, 14.25 Uhr
Tatsächlich ist es so, dass etwaige Tourismusabgaben auch beim Anmelden der Ferienwohnung als Zweitwohnsitz neben der Zweitwohnsitzsteuer zu bezahlen sind. Dennoch kann die Handhabung dieser Taxen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Unter bestimmten Vorraussetzungen ist es zum Beispiel möglich, mit Mietern und der Gemeinde zu reden. So kann ausgemacht werden, dass der Mieter bei Ankunft in der Ferienwohnung zum Gemeindeamt geht und die Kurtaxe für sich selbst entrichtet. Ebenso können Eigentümer einer Ferienwohnung die Tourismusabgaben gleich direkt in den Preis der Wohnung mit einberechnen. Ansonsten fordern die meisten Gemeinden, dass man anfangs die vollen Steuern und Kurtaxen zahlt - im Folgejahr können diese dann auf Nachweis der tatsächlichen Vermietung evtl. zurückerstattet werden.

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