Internet in der Ferienwohnung nachts abschalten erlaubt?
Darf ich als Vermieter den Internet-Router zwischen 24:00 Uhr und 06:00 Uhr abschalten, um den Schlaf der Bewohner zu fördern und Elektrosmog im Haus zu reduzieren? Wir wohnen direkt über der Wohnung. Ich würde dies in der Hausordnung ankündigen, die die Gäste bei Bezug der Wohnung vorfinden. Bisher hat sich ein Gast beschwert, da er rund um die Uhr Internet benötigt. Andere Beschwerden gab es bislang nicht.
Antwort
von Ardia63 am 04.09.2025, 08.35 Uhr
Klar kannst du das machen, wenn du es den Gästen im Vorfeld kommunizierst.
Bist ja nicht verpflichtet Internet in deiner Unterkunft anzubieten!