Fewostay.de
Reiseforum
Reiseforum & Vermieterforum
Im Reiseforum finden Sie Antworten auf Ihre Reisefragen. Oder stellen Sie Ihre Frage über Ferienwohnungen & Ferienhäuser im Vermieterforum.
Frage
Frage
von GSAlpen am 07.10.2016, 22.53 Uhr

GEZ und GEMA Gebühren für Ferienwohnungen?

Meine Frage: Muss ich als Vermieter von Ferienwohnungen für jede Wohnung separat die GEZ Gebühr bezahlen? Mir ist klar, dass ich für die Bereitstellung von TV- und Radio-Geräten in einer Ferienwohnung separat GEZ zahlen muß. Doch wie ist das wenn ich mehrere Wohnungen vermiete? Fällt diese Gebühr wirklich für jede Ferienwohnung an?

Und neulich hat mich ein Gast gefragt ob ich eigentlich auch GEMA Gebühren bezahlen würde. Stimmt es, daß auch GEMA Gebühren für Ferienwohnungen anfallen können? Gibt es evtl. eine Möglichkeit diese Gebühr zu umgehen?

Antwort
Antwort
von Junodes am 18.10.2016, 09.21 Uhr
Ob private oder gewerbliche Vermietung von Ferienwohnungen - auch für eine Ferienwohnung musst du Rundfunkgebühren (ehemals GEZ) bezahlen. In welcher Höhe ist abhängig von der Art der Vermietung. Vermietest du privat ist der Betrag höher als wenn du gewerblich vermietest.

Gemäß eines Beschlusses des europäischen Gerichtshofs (EuGH Az. C-306/05) gilt, dass auch für gewerblich vermietete Wohneinheiten prinzipiell Gebühren bezahlt werden müssen. Ausgeschlossen davon ist die erste deiner Ferienwohnungen. Für die zweite und die folgenden Einheiten wird dann jeweils ein Drittelbeitrag der üblichen 17,50 EUR fällig, also 5,83 EUR monatlich.
Bei einer privaten Vermietung deiner Ferienwohnungen wird der volle monatliche Beitrag fällig. Wenn die Wohnungen für einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten durchgehend nicht bewohnt werden, kannst du einen Befreiungsanstrag stellen.

Bei GEMA-Gebühren sieht die Sache etwas anders aus. Laut eines Urteils des Oberlandesgerichts Köln vom 13. Juni 2014 (Az. I-6 U 204/13, 6 U 204/13) sind Vermieter privater Ferienwohnungen im Gegensatz zu Hotels nicht verpflichtet GEMA-Gebühren zu zahlen. Leider ist die endgültige Rechtslage nach wie vor unklar und das oben genannte Urteil resultierte aus einer Klage der GEMA gegen die Betreiberin einer Ferienhausanlage. Für zukünftig gültige Verhältnisse bedürfte es eines Beschlusses des Bundesgerichtshofs zu dieser Sachlage. Bisher hat sich der BGH damit aber noch nicht auseinandergesetzt.

Zusammengefasst: GEZ wirst du zahlen müssen - der Beitrag richtet sich dabei nach der Anzahl deiner Wohneinheiten, jenachdem ob diese privat oder gewerblich vermietet werden. Eine Gebühr an die GEMA wirst du wohl eher nicht bezahlen müssen.


Antwort
Antwort
von Rollfried am 09.10.2016, 17.12 Uhr
Die GEZ-Gebühr, bzw. jetzt Rundfunkgebühr, fällt für eine Betriebsstätte (gewerblich vermietete Ferienwohnungen fallen darunter) in Höhe von 5,83 Euro an. Eine Betriebsstätte (Ferienwohnung) definiert sich durch einen ortsgebundenen Raum, welcher nicht nur privaten Zwecken dient. Die erste Ferienwohnung ist beitragsfrei und jede weitere Wohnung wird mit 5,83 Euro berechnet. Sind die Ferienwohnungen im Haus des Vermieters, so gilt die Privatwohnung des Eigners als Betriebsstätte und ist mit dem Pflichtbeitrag des Privathaushalts bereits abgegolten.

Mit der GEMA-Gebühr verhält es sich anders, als mit den Rundfunkgebühren. Wenn keine Empfangsgeräte bereitgestellt werden, so ist auch kein Beitrag an die GEMA fällig. Es ist noch strittig, ob für privat vermietete Ferienwohnungen ein Beitrag zu zahlen ist. Deshalb sollte eine Zahlung nur unter Vorbehalt erfolgen!
Umgangen werden kann diese Gebühr vorerst nur, wenn keine Empfangsgeräte bereitgestellt werden.

Antwort
Antwort
von Hellonilsb am 11.09.2019, 06.16 Uhr
Wie sieht das bei einer privaten Vermietung einer Ferienwohnung aus?

Zum Hintergrund:
Ich lebe in einem Haushalt in dem ein Beitrag bezahlt wird (läuft über meine Mutter).

Ich habe eine Wohnung an einem anderen Standort, welche ich privat (gemäß Paragraph 19 BGB als Kleinunternehmer) an andere Gäste vermiete.
Die Wohnung wird auch mal selbst genutzt, wenn diese zur Zeit frei ist.

Meine Frage: muss ich für die Ferienwohnung einen Beitrag zahlen oder gilt diese als erste Betriebsstätte, für die kein Beitrag fällig ist?

Gilt die Beitragsbefreiung, bzw. die Beitragsbegünstigung für weitere Betriebsstätten nur für gewerbliche Vermieter?

Andere Frage:
Gilt die Ferienwohnung vielleicht als Zweitwohnung durch die teilweise Eigennutzung? Und würde hier eine Beitragsbefreiung vorliegen, da in meinem Lebenhaushalt bereits ein Beitrag gezahlt wird? Hierzu gibt es wohl ein Gerichtsurteil aus 2018.
Kommentar von macmarco am 12.09.2019, 11.41 Uhr
Bist du Eigentümer der Ferienwohnung oder auf wen ist diese eingetragen?
Bezahlst du für irgendeinen Haushalt GEZ oder nur deine Mutter?
Kommentar von Hellonilsb am 12.09.2019, 12.12 Uhr
Zur Hälfte bin ich Eigentümer.
Auf meinen Namen läuft nur die GEZ Gebühr für die Ferienwohnung.
An meinem Wohnort wird die GEZ Gebühr von meiner Mutter gezahlt.
Kommentar von elGreco am 12.09.2019, 12.26 Uhr
Grundsätzlich gilt: Pro Haushalt ist immer nur ein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Vor 2018 galt, dass auch Zweitwohnungen und privat genutzte Ferienwohnungen beitragspflichtig sind. Das Bundesverfassungsgericht hat dies allerdings gekippt. Daher kann man einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice stellen und muss dann keine Gebühren mehr für eine private Ferienwohnung zahlen.

Problem bei dir wenn ich es richtig verstanden habe: Hauptwohnung in der du lebst bezahlt deine Mutter, Ferienwohnung du. Ergo wäre GEZ zu zahlen. Mit einer Änderung des Beitragszahlers für die Hautpwohnung, der gleichlautend wie für die Ferienwohnung hinterlegt wird, sollte der Rundfunkbeitrag nur einmal fällig werden.
Weitere Themen ...

Gastgeber

Gastgeber
Jetzt Ferienhaus oder Ferienwohnung online anbieten & bewerben.

Reiseinfos & News

Reiseinfos & News
Aktuelle Reiseinfos für Urlauber und News für Gastgeber.