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von schlappi am 01.03.2019, 19.16 Uhr

Ferienhaus Nebenkostenpauschale und zusätzliche verbrauchsabhängige Nebenkostenbrechnung statthaft?

Hallo zusammen,

ich beabsichtige erstmalig mein Ferienhaus privat für 12 Monate zu vermieten. Meine Frage: Ich möchte pauschal, für die Nebenkosten wie Strom, Heizung und Wasser, jeweils monatlich eine verbrauchsunabhängige Vorauszahlung von dem Mieter erheben. Zusätzlich möchte ich am Ende der Mietzeit, eine verbrauchsabhängige Abrechnung über den tatsächlichen Verbrauch mittels Zählerstand erstellen. Darf ich das so machen oder kann ich grundsätzlich nur eine Variante abrechnen?

Ganz lieben Dank im Voraus, für eure Antworten.

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von Anke Schröder am 09.04.2019, 09.58 Uhr
Für Ferienwohnungen gilt, dass man eine Pauschale für Nebenkosten nicht separat als verbrauchsunabhängige Zahlung in den Mietvertrag schreiben darf. Allerdings ist es möglich die Pauschale zum Endpreis dazu zu addieren. Die Nebenkosten sind nun als fester Preisbestandteil der Miete anzusehen. Dies bedeutet allerdings einen höheren Mietpreis.

Eine verbrauchsunabhängige Nebenkostenabrechnung am Ende der 12 Monate ist jedoch trotzdem möglich. Es muss jedoch ein Nachweis der entstandenen Nebenkosten erbracht werden. Dieser kann mithilfe eines Zählers erbracht werden.

Soll die Wohnung allerdings nicht nur für 12 Monate vermietet werden, ergibt sich die Möglichkeit für einen normalen Mietvertrag. In diesem Fall wäre es möglich eine monatliche Vorauszahlung für die Nebenkosten, zu erheben. Zusätzlich könnte dann eine Nebenkostenabrechnung des Vermieters erhoben werden. Diese wird dann mit den Vorauszahlungen verrechnet und der Mieter muss nachzahlen oder bekommt eine Rückzahlung. Auch hier ist zu beachten die Abrechnung gründlich zu machen, da der Mieter sich gegen die Abrechnung zur Wehr setzen kann.


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von Martina Kortig am 04.04.2019, 10.06 Uhr
Wenn Du Dein Ferienhaus gleich für ein ganzes Jahr an einen einzigen Mieter vermietest, liegt der Vertrag rein an Dir und Deinem Mieter.
Es spricht nichts dagegen eine Pauschale für die Kosten von Strom, Heizung, Müllabfuhr und Wasser zusammen mit der monatlichen Miete zu verlangen. Eine verbrauchsabhängige Endabrechnung kann ja auch zum Vorteil Deines Mieters sein!

Für kürzere Vermietungen bieten so manche Portale im Netz schon die Möglichkeiten Gebühren, Anzahlungen und mögliche Nachzahlungen vorab dem Kunden mitzuteilen. Was genau der Vermieter dann verlangt und in welcher Höhe liegt rein an ihm, eventuell noch an seiner Mitbewerbersituation.

Vertragsvorlagen dazu finden sich im Netz ebenfalls auf verschiedenen Infoseiten.

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von Mikkisch am 04.03.2019, 09.28 Uhr
Warum sollte das nicht möglich sein? Was spricht dagegen?
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