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von KundD50 am 30.06.2017, 11.21 Uhr

Darf der Vermieter einer Ferienwohnung ohne Erlaubnis in die Wohnung?

Hat der Eigentümer einer Ferienwohnung während der Vermietung ohne unsere Erlaubnis Zutrittsrecht zur Wohnung? Darf der Vermieter jederzeit in die Ferienwohnung? Auch ohne unsere Wissen während wir nicht anwesend sind?

Wir waren letzte Woche zu Gast in einer Ferienwohnung. Nicht zum ersten Mal haben wir uns eine Ferienwohnung gemietet. Schon bei der Anreise wurden wir von der Vermieterin darauf hingewiesen, was wir alles dürfen UND was wir bitte zu unterlassen hätten. So etwas habe ich noch nicht erlebt, und wir waren schon sehr oft in einer Ferienwohnung zu Gast. Wir sollten die Wohnung immer sauber halten sagte sie und gut lüften ist wichtig! Gut lüften, oh dachte ich, da gibt es wohl ein Schimmelproblem in der Ferienwohnung. Zum Glück war mit der Wohnung aber alles in Ordnung. Nun gut, wir wollten keinen Ärger und da wir verantwortungsbewusste Leute sind hatten wir Verständnis für die Belange der Vermieterin.

Als wir dann eines Abends nach einem Ausflug in die Wohnung zurückgekommen sind hatten wir festgestellt, dass die Vermieterin wohl in unserer angemieteten Wohnung war, denn das Fenster war schräg gestellt, aber wir hatten alle Fenster geschlossen als wir die Ferienwohnung verlassen hatten. Wir haben unsere Vermieterin dann am nächsten Morgen darauf angesprochen und sie meinte, dass sie das Recht hat jederzeit ihre Wohnung zu betreten. Sie müsse ja schließlich kontrollieren können ob alles in Ordnung ist.

Hat ein Vermieter einer Ferienwohnung das Recht einfach so ohne wichtigen Grund in unsere Ferienwohnung zu gehen um zu schauen ob alles in Ordnung ist?

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von Anno Ruppert am 04.07.2017, 11.21 Uhr
Jeder Vermieter einer Ferienwohnung schließt mit einem Ferienmieter einen Ferienmietvertrag für die Wohnräume. Wird zwischen beiden Parteien in der AGB des Vertrages ausdrücklich geregelt, dass der Vermieter in zeitlichen Intervallen, die Wohnung zur Reinigung oder/und Wechsel der Bettwäsche und Handtücher betreten darf, so kann ein Mieter dagegen nicht klagen. Ist das nicht der Fall, so steht dem Vermieter nur ein Zugangsrecht bei Gefahren zu. Dazu zählen unter anderem: Wasserschäden, Hausschäden oder Feuer.

Eine Ordnungskontrolle, wie in dem geschilderten Fall, ist nicht zulässig. Hierbei handelt es sich um keinen Notfall. Für Mieter besteht in diesem Sachverhalt das Recht, die Vermieterin darauf hinzuweisen, die Kontrollbesuche zu unterlassen. Andernfalls sollte eine Klage wegen Vertragsbruch, Hausfriedensbruch und Störung der Privatsphäre bei einem Fachanwalt eingereicht werden.


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von PetraUPaul am 07.09.2017, 13.53 Uhr
Meiner Meinung ist das Betreten einer Ferienwohnung durch den Vermieter Hausfriedensbruch wenn der Vermieter es einfach so ohne das Wissen seiner Mieter tut. Das ist ein unbefugter Zutritt und nicht OK! Von Privatsphäre scheint eure Vermieterin wohl noch nichts gehört zu haben *kopfschüttel* Das geht ja mal gar nicht, einfach so in der Wohnung rumschnüffeln. Die hätte von mir was zu hören bekommen!

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von Terrible am 03.08.2017, 09.07 Uhr
Das war ja wirklich mehr als unverschämt von der Vermieterin! Was für eine Frechheit und das auch noch mit Ansage. Ich bin kein Jurist aber wenn du mich fragst: Darf Vermieter Ferienwohnung betreten? Ganz klar NEIN, das darf er nicht! Du bezahlst Geld und mietest eine Wohnung. Sie kann nicht einfach so dein Recht auf Privatsphäre verletzen und ohne Euer Einverständnis in die Ferienwohnung und herumschnüffeln. Bei einer Ferienwohnung gilt sicherlich auch das Mietrecht wie bei jeder anderen angemieteten Wohnung. Dort darf der Vermieter die Wohnung auch nicht einfach so ohne wichtigen Grund in eigenen vier Wände betreten.

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von Jens Weissgräber am 30.06.2017, 13.15 Uhr
Hallo,
das ist eigentlich ein sehr schwieriges Thema welches nicht so einfach zu beantworten ist. Ob dies ohne Einverständnis zulässig ist, sollte eigentlich in den AGBs festgehalten werden. Zudem muss auch unterschieden werden, wo sich die Ferienwohnung befindet. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es für Ferienwohnungen Mietverträge nach Reiserecht und Mietrecht. Handelt es sich um ein Mietrecht, darf der Vermieter meines Wissens nach nicht unangekündigt die Ferienwohnung betreten. Selbstverständlich verhält es sich bei Gefahr in Verzug etwas anders. Es sollte jedoch auf alle Fälle eine Art Vertrauensbasis vorhanden sein und wenn es tatsächlich nur um ein geöffnetes (oder nicht geöffnetes) Fenster geht, würde ich eher sagen der Vermieter hat dazu kein Recht.
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