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von Schwedenbuddy am 23.04.2017, 11.32 Uhr

Camping in Schweden überall erlaubt?

Ist Camping in Schweden überall erlaubt? Kann ich einfach überall im Auto übernachten oder ist wild campen in Schweden nicht erlaubt? Ein Wohnmobil zu mieten ist mir zu teuer, daher würde ich gerne im eigenen Auto übernachten. Ist es gefährlich? Wer hat mir Tipps zum Wilcampen in Schweden? Wer war selbst schon mal wild campen und kennt schöne Plätze? Was sollte ich beachten?

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von Nordlicht am 26.04.2017, 15.27 Uhr
Grundsätzlich ist das Wildcampen in Schweden verfassungsrechtlich erlaubt, denn dort gibt es das sogenannten Jedermannsrecht. Allerdings sollte man beachten, nichts zu beschädigen. Außerdem darf niemand gestört werden. Landwirtschaftlich genutzte Flächen sind fürs Wildcampen aber tabu. Zudem dürfen auch die Natur und die Tierwelt keinen Schaden nehmen. Ansonsten ist es möglich im Wohnmobil, Wohnwagen oder dem eigenen Auto fast überall zu campen, auch auf Privatgelände nach Absprache mit dem Eigentümer. Einschränkungen gelten in Naturschutzgebieten sowie am Strand. Ausgezeichnete Parkflächen können für 24 Stunden auf eigenes Risiko genutzt werden. An Wochenenden und an Feiertagen darf bis zum nächsten Werktag gecampt werden. Es gilt zudem Hinweisschilder auf Erlaubnis oder Verbote zu beachten.


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von janosch am 25.04.2017, 15.58 Uhr
In Schweden gibt es zahlreiche abgelegene Seen und natürliche Waldflächen, die erkundet werden können. Grundsätzlich ist das Wild Campen in diesem Land überall dort erlaubt wo es nicht verboten ist. Grundlage hierfür ist das verfassungsrechtlich verankerte "Allemannsrätten", was im deutschen so viel heißt wie "Jedermannsrecht". Dies ist ein ursprüngliches Naturrecht, das in Schweden noch Bestand hat. Es bedeutet, dass sich jeder Mensch frei im Land bewegen darf. Dadurch darf jeder in allen Wäldern wandern, auf allen Seen rudern oder eben auch sein Zelt aufstellen wo er will.

Wild Campen ist demnach in Schweden erlaubt. Als Grundsatz gilt dabei nur, dass man niemand stört oder etwas beschädigt. Selbst auf Privatgrundstücken kann man sein Zelt aufstellen, wenn man vorher den Besitzer um Erlaubnis fragt. Lediglich auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ist es verboten.

Darüber hinaus ist es gestattet mit dem eigenen Auto bis zu 24 Stunden an öffentlichen Straßen oder auf gekennzeichneten Straßen zu parken. Abseits von Straßen oder auch an Stränden ist das Fahren hingegen verboten. Gleichermaßen gilt dies für Privatgrundstücke, selbst dann, wenn der Besitzer eine Erlaubnis erteilt hat.
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