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von HerrGauss am 12.10.2016, 14.29 Uhr

Welche Kosten habe ich als Vermieter eines Ferienhaus?

Die Frage steht ja quasi schon oben, also welche zusätzlichen Kosten / Ausgaben habe ich als Vermieter eines Ferienhaus?

Ich bin gerade am überlegen ob sich für mich der Kauf eines Ferienhaus rentiert. Die monatlichen / jährlichen Kosten sollten durch die Mieteinnahmen gedeckt sein und natürlich möchte ich mit der Vermietung des Hauses auch einen Gewinn erzielen.

Könnte mir ein Vermieter bitte mal eine grobe Aufstellung seiner Kosten geben, damit ich in etwa abschätzen kann ob sich der Ferienhauskauf für mich lohnt? Klar weiß ich die fixen Kosten des Hauses wie Strom, Wasser, Versicherungen, etc. Aber mit welchen zusätzlichen Aufwendungen muss ich bei einem Ferienhaus rechnen?

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von Werner Virnich am 27.10.2016, 17.41 Uhr
Neben den laufenden Kosten für Strom, Wasser und Versicherungen (bei einer Ferienimmobilie an der Küste ist ggf. eine Elementarversicherung ratsam) treten früher oder später Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung auf, sodass Geld für notwendige Reparaturen zurückgelegt werden sollte.

Falls eine Agentur mit der Vermietung des Ferienhauses beauftragt wird, fallen Kosten für die Provision sowie ggf. indirekte Kosten (Reinigung, Serviceleistungen) an. In der Regel orientiert sich die Provision an den Bruttomieteinnahmen und beträgt meistens etwa 20% zzgl. MwSt (Abweichungen je nach Region und Standort). Allerdings entfallen dann Marketingkosten, die durch Onlinewerbung bzw. Inserate in (über)regionalen Zeitungen oder branchenspezifischen Magazinen entstehen sowie der mit der Vermietung einhergehende Zeitaufwand, der nicht zu unterschätzen ist.


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von KlausP59 am 17.10.2016, 16.17 Uhr
Neben den anfallenden laufenden Kosten wie Versicherungen, Steuern, Instandhaltungskosten und Verbrauchskosten für Energie/Wasser fallen je nach Situation zusätzlich noch verschiedene variable Kosten an.

Befindet sich das Mietobjekt nicht in unmittelbarer Nähe zum Wohnsitz, sind die Reisekosten für Kontrollbesuche zu berücksichteigen. Des weiteren wird man bei entsprechender Entfernung eine Vertrauensperson vor Ort benötigen, die sich um alle Belange rund um das Ferienhaus kümmert. Dazu zählen Schlüsselübergabe und -rückname, Endreinigung und Bettwäsche/Handtüchertausch. Diese Dienstleistungen und der Zeitaufwand sind abzugelten. Renovierungskosten und Möbeltausch bzw. Ergänzungskäufe (Ersatz von kaputt gegangenem Geschirr usw.) für die Ausstattung sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Ein weiterer Punkt sind die Vermarktungskosten. Betreibt man eine eigene Website so muss diese erstellt und gewartet werden, preist man sein Objekt auf verschiedenen Vermietungs-Plattformen an, entstehen weitere Kosten.

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von Wieking am 13.10.2016, 14.28 Uhr
Als Besitzer einer Ferienimmobilie kommen natürlich die mit der Vermietung verbundene Kosten auf Sie zu. Hierzu gehören unter anderem eventuelle Finanzierungskosten und Schuldzinsen, Abschreibungen, die Betriebskosten und ebenso die Grundsteuer, Unterhaltskosten und Bewirtschaftungskosten wie auch Abschreibungen für die Einrichtung und Aufwendungen für die Vermietung.

Zu den Aufwendungen für die Vermietung gehören Werbekosten für Anzeigen Ihres Ferienhaus in Zeitungen und Reisekatalogen, Provisionsgebühren bei Buchungen oder die Kosten für die Veröffentlichung Ihrer Ferienimmobilie auf Onlineportalen. Alle diese Kosten können steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Vermietung Ihrer Ferienimmobilie dem Durchschnitt der Vermietungszeit am jeweiligen Ort entspricht.

Um die Kosten, welche mit der Ferienimmobilie in Zusammenhang stehen, von der Steuer absetzen zu können, darf die Vermietung vom Finanzamt allerdings nicht als Liebhaberei eingestuft werden. Deshalb ist für die Anrechung dieser Kosten eine Gewinnerzielungsabsicht unerlässlich. Diese muss nachweisbar sein, auch wenn in der ersten Zeit mit Verlusten durch die Abschreibungen Ihres Ferienhaus zu rechnen ist.
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