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von Ennovi am 03.11.2021, 06.48 Uhr

Schadensersatz bei kurzfristig abgesagter Ferienwohnung wegen defekten Fenster?

Wir hatten eine Ferienwohnung gebucht, für 4 Personen, 2 Erwachsene und 2 kleine Kinder. Diese wurde ein Tag vorher wegen defekten Fenster abgesagt. Seitens des Vermieters wurde uns kein Ersatz angeboten. Wir haben zum Glück kurzfristig eine Unterkunft bekommen, die aber extrem teurer war. Muss der Vermieter für die extra Kosten aufkommen?

Antwort
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von Olaf Retzlaff am 04.11.2021, 08.52 Uhr
Die Antwort auf deine Frage, ob du Schadensersatz bei einer kurzfristig abgesagten Ferienwohnung wegen defekter Fenster einfordern kannst ist: bedingt!

Also erstmal steht dir auf jeden Fall zu, dass Geld für die Anzahlung, sollte diese erfolgt sein, zurückzufordern.

Um Schadensersatz zu fordern müsste man wissen, in welchem Zustand die neue Ferienwohnung ist. Ist sie genauso, wie die stornierte oder besser und daher der Aufpreis. Sollte sie besser sein, dann hast du davon letztlich profitiert und dir steht kein Schadenersatz zu. Ist sie hingegen auf demselben Niveau, dann kannst du den Schadensersatz einfordern. Unter dem §651a-l BGB kann man sich alles zum Thema Reiserecht durchlesen. Ist ein etwas schwieriges Thema und solltest du eine Rechtschutz haben, empfehle ich auf jeden Fall dich dort beraten zu lassen.


Antwort
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von HolgerK am 03.11.2021, 08.35 Uhr
Ja muss er! Du kannst die Mehrkosten dem Vermieter in Rechnung stellen.
Kommentar von Ennovi am 03.11.2021, 09.23 Uhr
👍 Gut. Gibt es einen Paragraphen dafür?
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