Fewostay.de
Reiseforum
Reiseforum & Vermieterforum
Im Reiseforum finden Sie Antworten auf Ihre Reisefragen. Oder stellen Sie Ihre Frage über Ferienwohnungen & Ferienhäuser im Vermieterforum.
Frage
Frage
von FEWOler am 30.09.2016, 10.26 Uhr

Ferienwohnung vermieten was beachten?

Hallo liebe Vermieter,

was muss ich beachten wenn ich eine Ferienwohnung vermieten will? Was gibt es beispielsweise Rechtliches zu beachten? Muss ich als Vermieter einer Ferienwohnung ein Gewerbe anmelden? Gibt es bestimmte Voraussetzungen die ich erfüllen muss wenn ich eine Ferienwohnung vermieten möchte? Brauche ich eine Genehmigung von der Stadt? Welche Steuern und Abgaben muss ich bezahlen? Welche Versicherungen benötige ich und welche Kosten kommen auf mich zu? Lohnt sich eine Agentur für die Vermittlung vor Ort? Wie komme ich am besten an Gäste / Mieter? Wo lohnt es sich Werbung zu machen? Einfach alle Infos, die mir helfen wie ich eine Ferienwohnung richtig vermiete.

Die private Vermietung ist für mich Neuland. Würde mich daher über Tipps von erfahrenen Vermietern, die bereits eine Ferienwohnung betreiben sehr freuen. Gut wäre auch eine Art Ratgeber für die Vermietung von Ferienwohnungen um mich in die Materie einzulesen.

Freue mich über jeden Tipp was es bzgl. der Vermietung einer Ferienwohnung alles zu beachten gilt!

Antwort
Antwort
von Fewostay am 06.10.2016, 18.24 Uhr
Hallo FEWOler,

bzgl. der Vermarktung und Vermietung Ihrer Ferienwohnung - haben Sie schon einen Account auf unserem Portal eingerichtet? Über unsere Seite können Sie Ihre Ferienwohnung vermieten. Die Eintragung Ihres Ferienobjektes ist sehr einfach möglich. Wir bieten mehrere faire Möglichkeiten um Ferienwohnungen zu inserieren, ob kostenlos auf Provisionsbasis oder gegen eine moderate Jahresgebühr.


Antwort
Antwort
von MSchuster am 06.10.2016, 11.46 Uhr
Wohnung als Ferienwohnung vermieten was man beachten sollte!

Die Vermietung von Ferienwohnungen ist auf den ersten Blick eine lukrative Einnahmequelle. Vorab bedarf sie aber einer präzisen rechtlichen und finanziellen Prüfung.

Was zu beachten ist: Einige Großstädte und auch Urlaubsregionen sind dazu übergegangen, in Wohngebieten keine Ferienwohnungen mehr zuzulassen. Zunächst muss somit zwingend geprüft werden, inwieweit diesbezüglich Einschränkungen bei der Vermietung Ihrer Ferienwohnung vorhanden sind.
Ist das Betreiben gestattet, sollte anschließend Kontakt zum zuständigen Finanzamt aufgenommen werden. Einnahmen aus der Fewo-Vermietung sind grundsätzlich steuerpflichtig und erfordern mitunter die Anmeldung eines Gewerbes.

Die Berechnung der Rentabilität sollten Sie sorgfältig prüfen. Den Einnahmen stehen Ausgaben, wie Nebenkosten, Steuern, lokale Abgaben, Werbung und Versicherungen entgegen. Auch die Verwaltung der Ferienwohnung, die Reinigung und die Übergaben sind zu organisieren und bei Fremdvergabe zu bezahlen. Ferner ist ein möglicher Leerstand in der Nebensaison zu berücksichtigen sowie laufende Reparaturen, eventuelle Mobiliarwechsel und der Erwerb der Immobilie an sich.

Die Vermietung selbst ist durch einen Mietvertragsabschluss nebst Inventarliste abzusichern, um im Vorfeld die Rechte und Pflichten beider Parteien klarzulegen. Dann solte der erfolgreichen Ferienwohnungsvermietung nichts mehr im Weg stehen!

Antwort
Antwort
von Claus Meier am 30.01.2020, 22.22 Uhr
Bei der Vermietung einer Ferienwohnung gibt es sehr vieles zu beachten. Zunächst muss man wissen, was kann man selber machen und was nicht. Neben den rechtlichen und steuerlichen Sachen (die man auch alle googeln kann), gibt es noch vieles mehr. Hat man die Zeit, um alles selber zu machen? Ist man vor Ort, um sich dem Thema Endreinigung anzunehmen? Hat man die Expertise, die richtigen Übernachtungspreise festzulegen? Wenn nicht, gibt es viel Unterstützung durch Drittdienstleister, die sich diese Themen annehmen.

Es gibt Agenturen, die kümmern sich nur um die Vermittlung von Ferienobjekten. Dann gibt es Agenturen, die kümmern sich um die Kompletteverwaltung - also Vermittlung aber auch alles was vor Ort passiert. Und dann gibt es Agenturen, die bieten ebenfalls die Komplettverwaltung und spezialisieren sich noch auf die Renditeerhöhung (interessant für Objekte, die der Altersvorsorge dienen).

Es hängt eben von der persönlichen Situation ab, was man beachten muss und welchen Service man braucht.

Antwort
Antwort
von Walter Debritz am 27.04.2017, 11.10 Uhr
Was man als Vermieter von Ferienwohnungen nicht unterschätzen sollte, sind die rechtlichen Belange, die bei der Vermietung einer Ferienwohnung auf Sie zukommen.

Wenn Sie eine Ferienwohnung vermieten, haben Sie es nämlich nicht nur mit Mietinteressenten und Feriengästen zu tun, sondern auch mit Konkurrenten, anderen Vermietern sowie dem Finanzamt.

Um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Sie sich vorab informieren, um eine möglichst reibungslose Vermietung zu gewährleisten. Viele Vermieter von Ferienimmobilien machen zu Anfang rechtliche Fehler, was unter Umständen sehr teuer werden kann und die Rendite Ihrer Ferienwohnung ungemein schmälert. Daher mein Rat. Lassen Sie sich bereits vor dem Erwerb einer Ferienimmobilie ausführlich vonn einem Fachmann beraten.

Haben Sie sich bereits beraten lassen, und steht Ihre Entscheidung eine Ferienwohnung zu vermieten fest, rate ich Ihnen folgende Punkte für die Vermietung zu beachten:

1. Beschreiben Sie Ihre Ferienwohnung wahrheitsgemäß
2. Erstellen Sie eine Inventarliste der Wohnung
3. Vermietung nur mit einem schriftlichen Mietvertrag
4. Verlangen Sie eine Anzahlung bei der Buchung
5. Machen Sie Werbung, Werbung, Werbung
6. Beachten Sie die Preisangabenverordnung
7. Beachten Sie die Impressumspflicht auf Ihrer Webseite
8. Prüfen Sie Ihre Gewerbetätigkeit

Wenn Sie die o.g. Punkte meiner Checkliste beachten, steht der professionellen Vermietung Ihrer Ferienwohnung nichts mehr im Wege.

Antwort
Antwort
von FeWoRAL am 06.12.2016, 14.34 Uhr
Ob Sie ein Gewerbe für Ihre Ferienwohnung anmelden müssen, oder ob es sich nur um eine private Vermögensverwaltung handelt, hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann daher leider nicht allgemeingültig beantwortet werden. Die zwei wichtigsten Punkte hierbei sind:
Erzielen Sie mit der Vermietung einen Gewinn von mindestens 24.500 Euro im Jahr sind Sie gewerbesteuerpflichtig und müssen eine Anmeldung vornehmen.
Oder aber es gibt Indizien, dass Ihr Angebot dem eines Hotels ähnelt. Wenn Ihre Wohnung beispielsweise in einem Ferienkomplex liegt, Sie Speisen und Getränke anbieten, eine tägliche Zimmerreinigung vornehmen, Sie Personal beschäftigen oder Ihre Zimmer auch ohne Voranmeldung jederzeit mietbar sind.


Antwort
Antwort
von Werner Virnich am 27.10.2016, 17.39 Uhr
Rechtliche Probleme kann es geben, wenn Sie ein Ferienhaus vermieten und zusätzliche Leistungen wie z.B. Ausflüge anbieten. In dem Fall gilt man als Reiseveranstalter und unterliegt dem Pauschalreiserecht, sodass unzufriedenen Mietern ggf. Schadenersatz zugesprochen werden kann.

Antwort
Antwort
von GMaier am 13.10.2016, 11.27 Uhr
Wenn Sie sich die Frage stellen was man beachten muss wenn Sie eine Ferienwohnung vermieten wollen, empfehle ich Ihnen zur Beratung die Konsultierung eines Steuerberaters. Dies ist vor allem dann ratsam, wenn Sie den Kauf einer Ferienwohnung planen um Steuern zu sparen. Unter Umständen kann dies zu Problemen mit dem Finanzamt führen, wenn Sie mit der Vermietung Ihrer Wohnung langfristig keine Gewinne erzielen und mehr Ausgaben als Mieteinnahmen erwirtschaften. Noch problematischer wird es dann, wenn Sie die Ferienwohnung nicht ausschließlich zur fremden Vermietung anbieten sondern die Wohnung im Urlaub auch noch selbst nutzen. Suchen Sie sich daher kompetente Hilfe.

Antwort
Antwort
von Martin Bauer am 12.10.2016, 11.14 Uhr
Ich vermiete nunmehr schon seit ein paar Jahren zwei Ferienwohnungen an der Ostsee und habe daher schon einige Erfahrung als Vermieter sammeln können.

In erster Linie sollte keine Wohnung vermietet werden ohne Mietvertrag und Objektliste. Im Mietvertrag werden von mir alle personenbezogenen Daten des Mieters dokumentiert und der Zeitraum der Vermietung. Mit der Inventarliste, die ich mir vom Mieter unterschreiben lasse, kann ich eventuelle Diebstähle oder entstandene Schäden am Objekt nachweisen.

Was ich zu Beginn meiner Tätigkeit als Vermieter nicht wusste, was aber dennoch wichtig ist: Alle Mieteinnahmen, egal ob gewerblich oder privat, müssen dem Finanzamt gemeldet werden.

Antwort
Antwort
von Berger am 10.10.2016, 12.36 Uhr
Was Sie bei der Vermietung Ihrer Ferienwohnung an Feriengäste unbedingt als Vermieter beachten sollten - wer eine Fewo vermietet, sollte sich vorab gründlich informieren! Das ist der beste Tipp den ich Ihnen geben kann.

Ganz wichtig, es sind rechtliche Vorschriften einzuhalten. In jedem Fall muss auch die private Vermietung einer Ferienwohnung angemeldet werden, egal ob sich Ihre Ferienimmobilie in Deutschland oder im Ausland befindet. Bei Ferienwohnungen im Ausland sollte Sie sich als Vermieter einen fähigen Steuerberater suchen, der die Landessprache beherrscht.

Bzgl. Preisgestaltung können Sie sich als neuer Vermieter ruhig mal ein wenig bei der Konkurrenz umschauen, wie sind die ortsüblichen Preise, was ist realistisch erzielbar?
Wenn Sie als Eigentümer in der Nähe der Wohnung wohnen, können Sie die Reinigung und Wartung sowie die Schlüsselübergabe an die Gäste und die Endabnahme selbst erledigen. Falls nicht, müssen Sie sich evtl. eine vertrauenswürdige Person bzw. einen Verwalter vor Ort suchen, der mit diesen Aufgaben betraut wird. Dies wirkt sich dann wiederum nachteilig auf Ihren Gewinn aus.

Um Gäste für Ihre Ferienimmobilie zu gewinnen, stellt das Internet eine ausgezeichnete Plattform dar, eine eigene Homepage mit aussagefähigen Bildern ist hilfreich und absolute Pflicht.
Suchen Sie sich zudem einschlägige Internetportale, um Ihre Ferienwohnung vorzustellen. Ein gutes haben Sie mit Fewostay ja bereits gefunden. Die Abrechnung erfolgt dann entweder zu einem Pauschalpreis, vergleichbar mit den Kosten für eine Anzeige, oder wird belegungsabhängig durchgeführt. In diesem Fall zahlen Sie als Vermieter an das Vermittlungsportal einen Anteil pro Buchung. Achten Sie darauf, dass die Kosten im Rahmen bleiben.

Abschließend nochmals mein Hinweis als Vermieter. Beschäftigen Sie sich bereits vor der Vermietungstätigkeit ausführlich mit der Thematik und gehen Sie nicht unwissend an die Sache Ferienwohnungsvermietung heran. Dann sind Sie als Vermieter auf der sicheren Seite.

Antwort
Antwort
von Wieking am 05.10.2016, 11.12 Uhr
Was Sie auf jeden Fall beachten sollten die Ferienwohnung gemütlich und modern einzurichten. Das Wohl der Feriengäste sollte an erster Stelle stehen und von daher ist es wichtig, dass die Räume immer sauber und gut ausgestattet sind. Zur Mindestaustattung gehört ein moderner Fernseher, ein Radio und eine Uhr. In der Küche sollten ebenfalls moderne Küchengeräte integriert sein, damit sich Ihre Gäste selbst Mahlzeiten zubereiten können.

Neben den üblichen Versicherungen, die im Falle von Schäden, die durch äußere Einwirkungen an der Ferienwohnung entstehen können, sollte eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Denn man sollte sich nicht darauf verlassen, dass die Gäste gut versichert sind und im Fall eines Schadens mit ihrer eigenen Versicherung für Schäden aufkommen.

Bzgl. der Vermarktung würde ich Ihnen eine eigene gute Homepage ans Herz legen, auf der die Ferienwohnung vorbildlich präsentiert wird. Auf diese Weise kann man viele neue Feriengäste gewinnen. Auch sollte man auf der Webseite interessante Sehenswürdigkeiten und Ausflugsziele aufzeigen, die sich in der Nähe befinden. Ihre Homepage können Sie dann bewerben und die Werbung bringt Ihnen neue Urlaubsgäste. Wenn Ihre Gäste mit Ihrer Unterkunft zufrieden waren, bitten Sie sie Ihre Ferienwohnung weiterzuempfehlen und positive Bewertungen im Internet zu hinterlassen.
Weitere Themen ...

Gastgeber

Gastgeber
Jetzt Ferienhaus oder Ferienwohnung online anbieten & bewerben.

Reiseinfos & News

Reiseinfos & News
Aktuelle Reiseinfos für Urlauber und News für Gastgeber.